§1 Allgemeines

Für den Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma IT-Intuition, schriftlich bestätigt werden: Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde mit der Auftragserteilung einverstanden erklärt. Sie gelten ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird, sie aber dem Auftraggeber bei einem von uns bestätigtem Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, selbst wenn wir nicht widersprechen, gelten diese Abweichungen nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

§2 Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

§3 Auftragsbestätigung

Telefonische, mündliche, via Internet oder Email erteilte Aufträge sind für den Auftraggeber verbindlich. Es kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande. Die Angabe falscher Daten (insbesondere die Angabe falscher Adressen, Auftragsabgabe für unwissende Dritte etc.) wird als Urkundenfälschung und/oder anderweitig durch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft verfolgt. Die Angabe falscher Daten führt zu Schadenersatzansprüchen unsererseits. Hierbei wird der entstandene Schaden sowie eine Ausfallpauschale berechnet. Für uns tritt die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware ein. Auf die Auftragsbestätigung kann bei sofortiger Liefermöglichkeit verzichtet werden. Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb von drei Werktagen nach Zugang zulässig und haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen.

§4 Dienstleistungen

Begonnene Stunden werden als ½ Stundensätze und mehr als 30 Minuten als voller Stundensatz berechnet. Diese Regelung trifft ebenfalls für entstandene Fahrtzeiten zu.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich rein netto ab Versandstelle. Eine vereinbarte Skontoregelung gilt, soweit nicht andere fällige Rechnungen offenstehen. Für Reparaturen und Dienstleistungen wird Skonto nicht gewährt. Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eines unserer Geschäftskonten zu überweisen. Bei Erstaufträgen erfolgt die Lieferung bzw. Dienstleistung gegen Vorkasse (V-Scheck, Nachnahme). Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen gem. §288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird und/oder nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt wird. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.



§6 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich. Unvorhergesehene oder außergewöhnliche Ereignisse, wie z.B. das Ausbleiben von Zulieferungen, berechtigen uns zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zur Aufhebung des Vertrages. In diesem Falle stehen dem Auftraggeber Ansprüche gegen uns nicht zu. Teillieferungen sind zulässig. Der Auftraggeber hat mit Zugang der Rechnung innerhalb von 5 Kalendertagen einen eventuellen Nichterhalt der in der Rechnung aufgeführten Ware bei uns schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für den Nichtzugang der bestellten und in Rechnung gestellten Ware. Bei Lieferung von Anlagen gilt die Abnahme automatisch als erfolgt, falls der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferdatum die Abnahme mit einer schriftlichen Begründung verweigert.
Auf Wunsch des Vertragspartners werden Liefergegenstände gegen Transportschäden auf seine Kosten versichert

§7 Versendung - Gefahrenübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anfahrt und Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit der Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind in diesem Falle berechtigt, die Lagergebühren, mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat, in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Liegt ein rechtzeitig gerügter Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Käufer kann in diesem Fall erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandlung oder Minderung) geltend machen.
Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von §459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf CD- oder DIN-Norm beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch uns, es sei denn, daß eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt jedoch der Ware eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir Schadenersatz. Für Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn der Kunde gerade durch die Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollte. In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, das defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins (oder der Rechnung), mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. an uns angeliefert werden. Unsachgemäße Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, das der Gewährleistungsanspruch erlischt. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

§8 Gewerbliches Schutzrecht

Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, daß die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers gebaut worden, so hat der Auftraggeber uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
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§9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Diese darf nur im normalen Geschäftsgang veräußert und nicht verpfändet oder als Sicherung übereignet werden. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber schon mit Abschluss des Liefervertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer mitzuteilen und uns alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder die an uns abgetretenen Forderungen gepfändet, so sind wir unter Mitteilung aller Umstände zu unterrichten, die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlich sind.

§10 Wartung

Wartungsleistungen an Hardware und Software werden von uns aufgrund gesondert abzuschließender Wartungsverträge erbracht. Wir erbringen generell keinen kostenlosen Vor-Ort-Service. Um eine ordnungsgemäße Wartung bzw. Betriebssystempflege zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und den jeweils letzten Datenbestand aufzubewahren.

§11 Gerichtsstand

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Regensburg