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§1 Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber gelten die nachstehenden
Bedingungen, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma IT-Intuition,
schriftlich bestätigt werden: Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und
Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde mit der Auftragserteilung
einverstanden erklärt. Sie gelten ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht
ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird, sie aber dem Auftraggeber bei einem
von uns bestätigtem Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von
unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, selbst wenn wir nicht
widersprechen, gelten diese Abweichungen nur, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt worden sind. Die Unwirksamkeit einzelner
Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages. Wir sind
berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
§2 Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten,
Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot
gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen,
Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.
Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in
Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen
bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen,
soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§3 Auftragsbestätigung
Telefonische, mündliche, via Internet oder Email erteilte Aufträge sind für den
Auftraggeber verbindlich. Es kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande. Die
Angabe falscher Daten (insbesondere die Angabe falscher Adressen, Auftragsabgabe
für unwissende Dritte etc.) wird als Urkundenfälschung und/oder anderweitig
durch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft verfolgt. Die Angabe falscher Daten
führt zu Schadenersatzansprüchen unsererseits. Hierbei wird der entstandene
Schaden sowie eine Ausfallpauschale berechnet. Für uns tritt die Annahme der
Bestellung erst mit dem Versand der Ware ein. Auf die Auftragsbestätigung kann
bei sofortiger Liefermöglichkeit verzichtet werden. Beanstandungen der
Auftragsbestätigung sind innerhalb von drei Werktagen nach Zugang zulässig und
haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem
Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine
entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen.
§4 Dienstleistungen
Begonnene Stunden werden als ½ Stundensätze und mehr als 30 Minuten als voller
Stundensatz berechnet. Diese Regelung trifft ebenfalls für entstandene
Fahrtzeiten zu.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein netto ab Versandstelle. Eine vereinbarte
Skontoregelung gilt, soweit nicht andere fällige Rechnungen offenstehen. Für
Reparaturen und Dienstleistungen wird Skonto nicht gewährt. Zahlungen sind
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eines unserer
Geschäftskonten zu überweisen. Bei Erstaufträgen erfolgt die Lieferung bzw.
Dienstleistung gegen Vorkasse (V-Scheck, Nachnahme). Bei Nichteinhaltung des
Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen gem. §288 BGB. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber steht
kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung
ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig
und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zahlungsziel für eine
Forderung nicht eingehalten wird und/oder nach dem Vertragsabschluß eine
wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers
bekannt wird. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer
angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
§6 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist
frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt.
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht
verbindlich. Unvorhergesehene oder außergewöhnliche Ereignisse, wie z.B. das
Ausbleiben von Zulieferungen, berechtigen uns zu einer angemessenen Verlängerung
der Lieferfrist oder zur Aufhebung des Vertrages. In diesem Falle stehen dem
Auftraggeber Ansprüche gegen uns nicht zu. Teillieferungen sind zulässig. Der
Auftraggeber hat mit Zugang der Rechnung innerhalb von 5 Kalendertagen einen
eventuellen Nichterhalt der in der Rechnung aufgeführten Ware bei uns
schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für den
Nichtzugang der bestellten und in Rechnung gestellten Ware. Bei Lieferung von
Anlagen gilt die Abnahme automatisch als erfolgt, falls der Auftraggeber nicht
innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferdatum die Abnahme mit einer
schriftlichen Begründung verweigert.
Auf Wunsch des Vertragspartners werden Liefergegenstände gegen Transportschäden
auf seine Kosten versichert
§7 Versendung - Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den
Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der
Lieferer noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anfahrt und Aufstellung
übernommen hat. Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des
Käufers, geht die Gefahr mit der Herstellung der Versandbereitschaft auf den
Käufer über. Wir sind in diesem Falle berechtigt, die Lagergebühren, mindestens
0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat, in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw.
das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der
Versandbereitschaft fällig.
Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch
Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es
sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns.
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Eintreffen der
Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Liegt ein
rechtzeitig gerügter Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den
mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Käufer kann in
diesem Fall erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandlung oder Minderung) geltend machen.
Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von §459 BGB sind als Zusicherung
ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf CD- oder DIN-Norm beinhaltet
nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch uns, es
sei denn, daß eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt jedoch der
Ware eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir Schadenersatz.
Für Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn der Kunde gerade durch die
Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollte. In
jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich
erforderlich, das defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe
der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins (oder der
Rechnung), mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. an uns
angeliefert werden. Unsachgemäße Lagerung und Handhabung von Geräten sowie
Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, das der
Gewährleistungsanspruch erlischt. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen
auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses
Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
§8 Gewerbliches Schutzrecht
Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, daß die von
uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm
gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers
gebaut worden, so hat der Auftraggeber uns von allen Forderungen freizustellen,
die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben
werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
Wir haben auf unserer Internetseite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, das wir keinerlei
Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb
distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten
Seiten auf unserer Internetseite. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer
Internetseite vorhandenen Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen
Werbebanner führen.
§9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen das Eigentum an der gelieferten Ware
vor. Diese darf nur im normalen Geschäftsgang veräußert und nicht verpfändet
oder als Sicherung übereignet werden. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt
der Auftraggeber schon mit Abschluss des Liefervertrages mit uns die ihm aus der
Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Auf Verlangen ist der
Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer mitzuteilen und uns
alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen
und Auskünfte zu geben. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder
die an uns abgetretenen Forderungen gepfändet, so sind wir unter Mitteilung
aller Umstände zu unterrichten, die zur Geltendmachung unserer Ansprüche
erforderlich sind.
§10 Wartung
Wartungsleistungen an Hardware und Software werden von uns aufgrund gesondert
abzuschließender Wartungsverträge erbracht. Wir erbringen generell keinen
kostenlosen Vor-Ort-Service. Um eine ordnungsgemäße Wartung bzw.
Betriebssystempflege zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, eine
regelmäßige Datensicherung durchzuführen und den jeweils letzten Datenbestand
aufzubewahren.
§11 Gerichtsstand
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Regensburg
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